Schwerpunkt Pferderecht

 

Obgleich diese Schwerpunktsetzung oft belächelt wird, wissen diejenigen, die im Pferdesport tätig sind, dass viele von Rechtsprobleme auftreten können. Um diesen rechtlichen Auseinandersetzun-gen kompetent begegnen zu können, bedarf es profunder Kenntnisse in vielen Bereichen des Rechts.

 

Rechtsanwältin Hanna Doreen Jeske ist selbst passionierte Reiterin und verfügt daher über gesteigertes Interesse und besonderes Verständnis für die Belange aller Rechtssuchenden auf diesem Gebiet.

 

Die Kanzlei Jeske berät und vertritt Pferdebesitzer, Käufer & Verkäufer, Pferdehändler, Stallbetreiber, Pferdezüchter, Tierärzte, Hufschmiede, Reitvereine, Reitbeteiligungen und viele mehr.

 

Das Pferdekaufrecht bildet naturgemäß einen Schwerpunkt der Streitigkeiten rund ums Pferd. Pferde werden rechtlich als „Sachen“ behandelt, was der Natur des Tieres natürlich nicht gerecht wird. Treten Mängel (z.B. "Kissing Spines", Vorhandensein von "Chips", Koppen, Weben, Schlagen, Beißen) auf, so können für den Käufer Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises, Schadenersatz oder der Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht kommen.

 

Sachkundige anwaltliche Hilfe eines erfahrenen Pferderechtlers ist aber nicht nur im Rahmen der Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, erforderlich, sondern auch in vielen anderen denkbaren Konstellationen, wie beispielsweise bei der Tierhalterhaftung oder auch bei der Tierarzthaftung. 

 

Pferdekaufverträge bedürfen zwar nicht der Schriftform und können grundsätzlich mündlich geschlossen werden, der anwaltliche Rat lautet jedoch anders. Nicht nur aus Gründen der besseren Nachweisbarkeit ist stets ein schriftlicher Vertrag zu empfehlen. Bei einem Pferdekaufvertrag handelt es sich meistens um einen Kaufvertrag mit erheblichen finanziellen Konsequenzen, weshalb es ratsam ist, sich hierbei anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Beim Ankauf eines Pferdes gilt es mehr denn je einen sogenannten Fehlkauf zu vermeiden. Die Kanzlei Jeske berät Sie gern, sei es zu bestehenden Kaufverträgen oder solchen, die erst noch entworfen werden sollen. Von der ungeprüften Verwendung bestehender Musterverträge ist dringend abzuraten.

 

Eine sogenannte AKU (Ankaufsuntersuchung) ist immer zu empfehlen. Hierbei wird der gesundheitliche Zustand des Pferdes von einem qualifizierten Tierarzt festgestellt (siehe auch www.pferdepraxis-mittelholstein.de). Zwar schützt eine solche nicht vor später auftretenden Problemen, allerdings kommt es bei Rechtsstreitigkeiten meist auf den gesundheitlichen Zustandes des Pferdes zum Zeitpunkt der Übergabe an. Die Ankaufsuntersuchung sollte daher zeitnah vor Übergabe des Pferdes stattfinden.