Das Honorar für die Mediation wird individuell vereinbart und richtet sich in der Regel nach dem Zeitaufwand. Je nach Umfang und Komplexität beträgt das Honorar zwischen 180,- € und 250,- €. Die Erstellung des Protokolls ist hierin selbstverständlich mit inbegriffen und wird nicht gesondert abgerechnet. Der Abschlussvertrag wird entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach dem jeweiligen Gegenstandswert abgerechnet.
Gerne prüfe ich für Sie, ob eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung in Betracht kommt.