Meine Kanzlei bietet Ihnen aufgrund der ausgezeichneten Qualifikation, sowohl in rechtlicher als auch in verfahrenstaktischer Hinsicht, eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung.
Als Rechtsanwältin, Mediatorin und systemischer Coach ist es mir möglich, neben der rechtlichen Einschätzung der Situation auch wichtige psychologische Gesichtspunkte entsprechend zu berücksichtigen. Dies kann unter anderem bei Verhandlungen von Vorteil sein.
Die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes richten sich nach dem sog. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Danach erfolgt die Abrechnung einer außergerichtlichen Tätigkeit über die sog. Geschäftsgebühr. Maßgebend ist neben dem Gegenstandswert der Umfang der Tätigkeit. Bei einem durchschnittlichen Umfang der Angelegenheit beträgt der Gebührensatz 1,3.
Das Honorar für die jeweilige Dienstleistung wird individuell vereinbart und richtet sich in der Regel nach dem Zeitaufwand.