Sofern Sie nicht in der Lage sind, die Kosten einer Rechtsberatung selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen.

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Antrag auf Beratungshilfe
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Sofern Sie nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsstreits, eines familienrechtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu stellen.

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Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Antrag und Hinweise PKH-VKH.pdf
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Broschüre des BMJV zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Broschüre mit Hinweisen des BMJV.pdf
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Vollmacht
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Kontaktbogen
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