Sofern Sie nicht in der Lage sind, die Kosten einer Rechtsberatung selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen.
Sofern Sie nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsstreits, eines familienrechtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu stellen.